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uni'wissen 01-2012

ReNEUAL versteht sich als Netzwerk für ­exzellente Forschung, sucht aber zugleich den Kontakt zur juristischen Praxis, um die Tauglich- keit seiner späteren Regelungsvorschläge ­sicherzustellen. Deshalb trafen sich die Experten im März 2012 zu einem internationalen Kongress im Europäischen Parlament in Brüssel/Belgien. Dazu eingeladen hatte der Europäische ­Ombudsmann Nikiforos Diamandouros, der Bür- gern im Umgang mit der EU-Verwaltung hilft und Beschwerden über Missstände untersucht. Schneider und seine Kolleginnen und Kollegen präsentierten bei dem Kongress den Stand ihrer bisherigen Arbeit. Das Europäische Parlament steht hinter dem Projekt, auch der Präsident des Europäischen Gerichts unterstützt die Positionen der Forscherinnen und Forscher. ReNEUAL ist sogar in einer aktuellen Resolution des Parla- ments erwähnt. Dagegen ist der Rat der EU, der die Mitgliedstaaten repräsentiert, zurzeit noch skeptisch. Er befürchtet einen zu starken Eingriff in die Souveränität der Nationalstaaten. Die Angst sei unbegründet, sagt Schneider: „Wir wollen das Verwaltungsrecht auf europäischer Ebene vereinfachen, nicht in nationales Recht eingreifen oder den Einfluss der Staaten mindern. Im ­Gegenteil, wir wollen ihnen die Arbeit erleichtern.“ Der Gesetzgeber entscheidet über die Vorschläge Gemischt sind bislang die Meinungen inner- halb der Europäischen Kommission, die auf EU- Ebene der Regierung entspricht. Unter anderem erarbeitet sie Gesetzesvorschläge und über- wacht die Einhaltung des Europarechts durch die Mitgliedstaaten. Die Kommission verfolgt die ­Arbeit des Netzwerks mit Interesse, ist aber noch nicht restlos überzeugt. Denn die geplanten ­Änderungen würden besonders stark in deren gewohnte Arbeitsweisen eingreifen. Die Kom- mission ist in Generaldirektionen unterteilt, die jeweils für einzelne Wirtschaftssektoren und ­deren spezifische Regeln zuständig sind. Allge- meine Querschnittsregelungen würden die Machtverhältnisse in der Organisation also deut- Zum Weiterlesen Schneider, J.-P./Lipowicz, I. (Hrsg.) (2011): Perspektiven des deutschen, polnischen und europäischen Informationsrechts. Ergebnisse einer deutsch-polnischen Alexander von Humboldt-Institutspartnerschaft. Osnabrück. (= Schriften zum Europäischen und Interna­ tionalen Recht 18). Ziller, J. (2011): Alternatives in drafting an EU administrative procedure law. (Dokument ist auf www.reneual.eu verlinkt). Schneider, J.-P./Caballero, F. V. (Hrsg.) (2009): Strukturen des Europäischen Verwal- tungsverbunds. Ergebnisse einer deutsch- spanischen Forschungsgruppe. Berlin. (= Die Verwaltung, Beiheft 8). lich verändern. Doch auch in ihren Reihen gibt es Unterstützung. So bezeichnete die Justiz­ kommissarin Dr. Viviane Reding im Rahmen ei- nes Treffens des European Law Institute „die Konsolidierung des Europäischen Verwaltungs- rechts als eine der wichtigsten Aufgaben der ­europäischen Rechtswissenschaften“. Ob und wie die Vorschläge umgesetzt werden, wird letztlich der europäische Gesetzgeber ent- scheiden. Doch selbst wenn die Angleichung zwischen den Sektoren nicht gelingen sollte, können die für 2014 in einer ersten Fassung ­angestrebten ReNEUAL-Vorschläge als Refe- renzpunkt für neue Regelungen dienen. Auch als europaweiter Leitfaden für Dozierende oder ­Studierende der Rechtswissenschaften ist das Konzept hilfreich. Und vielleicht können sogar Nationalstaaten etwas daraus lernen: „Gerade in der Informationsverwaltung ist die EU Deutsch- land einen Schritt voraus. In der EU stößt man manchmal auf Erkenntnisse, über die ein natio- naler Gesetzgeber nie nachgedacht hätte.“ Das Verwaltungsrecht der Europäischen Union ist unübersichtlich, weil es für jeden Lebensbereich eigene Regeln vorsieht. Zur Produktsicherheit gibt es zum Beispiel neben einer ­allgemeinen Richtlinie, die unter anderem für Spielzeug gilt, Sonderrichtlinien für Nahrungsmittel oder Medikamente. Fotos: xiangdong Li, babimu, by-studio (alle Fotolia) Prof. Dr. Jens-Peter Schneider hat von 1983 bis 1988 Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Marburg und Freiburg ­studiert. 1990 wurde er in Freiburg promoviert. Im ­Anschluss absolvierte er bis 1993 ein Referendariat in Hamburg, San Francisco/ USA und Bonn. 1999 wurde er in Hamburg habilitiert und erhielt die Lehrberech­ tigung für Staats-, Verwal- tungs- und Europarecht ­sowie Verwaltungswissen- schaften. 2000 wurde er auf einen Lehrstuhl an der Uni- versität Osnabrück berufen. Seit 2010 ist er Professor für Öffentliches Recht und Direktor der Abteilung für Öffentliches Recht, Europäi- sches Informations- und Infrastrukturrecht am Institut für Medien- und Informati- onsrecht der Universität Freiburg. Er ist Honorary Fellow des Jean Monnet Centre of Excellence in ­European Studies der Uni- versität Osnabrück und ­leitendes Mitglied des For- schungsnetzwerks ReNEUAL. 38

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