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uni'wissen 01-2015

Zum Weiterlesen Deutscher Ethikrat (2014) (Hrsg.): Biosicherheit – Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft. www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-biosicherheit.pdf Vöneky, S. / Beylage-Haarmann, B. / Höfelmeier, A. / Hübler, A.-K. (Hrsg.) (2013): Ethics and law – The ethicalization of law / Ethik und Recht – Die Ethisierung des Rechts. Heidelberg (= Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 240). Videos vom Symposium „Das Missbrauchsrisiko in den Biowissenschaften“ an der Universität Freiburg (2014): www.pr.uni-freiburg.de/go/symposium-missbrauchsrisiko Lesen Sie auf unserem Forschungsportal Surprising Science mehr über Silja Vönekys Forschung zum Thema „Hoheit über die eigenen Gene“: www.pr.uni-freiburg.de/go/hoheit-gene Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber die wesentlichen grund- rechtsrelevanten Fragen regeln soll. Danach können Wissenschaftler nicht allein entscheiden, wann eine Forschung unterlassen werden muss, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schüt- zen.“ Vöneky argumentiert, dass interne Kodizes Wissenschaftler für Verantwortungsfragen und das Missbrauchspotenzial von Forschung sensi- bilisieren. Diese Standards lassen sich zudem schneller beschließen als ein Gesetz. Gremien der Wissenschaftsorganisationen und Universi- täten können diese Kodizes umsetzen. In Frei- burg beauftragen Wissenschaftler die Ethik- kommission des Universitätsklinikums, wenn sie für Forschungsanträge ein Votum benötigen. „Aber nur eine nationale oder europäische Kom- mission auf rechtlicher Grundlage kann bei be- stimmten Fällen der Hochrisikoforschung mit ihren Voten sicherstellen, dass die Risiko-Nutzen- Abwägung demokratisch legitimiert ist und dass nach einheitlichen Kriterien entschieden wird.“ Kommission soll Verwerfungen vermeiden Mit einer solchen Kommission, die besonders missbrauchsrelevante Forschung vorab begut- achtet und die Ergebnisse evaluiert, vermeiden Forscher Vöneky zufolge Verwerfungen, wie es sie nach den H5N1-Versuchen im Jahr 2012 gab. Zwei Forschungsgruppen aus den USA und den Niederlanden veränderten damals H5N1-Viren, die Auslöser der so genannten Vogelgrippe, im Labor, um im Voraus mehr über natürliche Muta- tionen zu erfahren. Das veränderte Virus erlang- te die Fähigkeit, über den Luftweg von Säugetier zu Säugetier überzugehen. Die Wissenschaftler erklärten ihre Forschung für gerechtfertigt, da der Nutzen die Risiken überwiege. Ihre Ergeb- nisse führten jedoch zu einem Moratorium und zu Forderungen nach einem Verbot der Förde- rung und Veröffentlichung, wie es für ähnliche Fälle immer noch diskutiert wird. Eine rechtlich verankerte nationale Kommission könnte sicher- stellen, dass nur solche Hochrisikoforschung mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, deren Ergeb- nisse veröffentlicht werden können. Im Sommer 2012 beauftragte der Bundestag den Deutschen Ethikrat, zum Thema „Biosicher- heit und Forschungsfreiheit“ eine Stellungnahme zu verfassen. Die von Vöneky geleitete Arbeits- gruppe empfiehlt, beide Regulierungsmodelle zu vereinen: Ein Biosicherheitskodex soll die Risiko- minimierung in der gesamten biosicherheitsrele- vanten Forschung in der Wissenschaftsgemein- schaft verankern, eine fächerübergreifende Expertenkommission soll künftig besonders sicher- heitsrelevante Experimente bundesweit einheit- lich beurteilen. Der Gesetzgeber soll bestimmen, welche Forschung als besonders gefährlich gilt und wie sich das Gremium zusammensetzt. „Da alle und nicht nur Forscher betroffen sind, wenn ein gefährliches Virus in die falschen Hände gerät, sollten die demokratisch gewählten Abgeordneten im Parlament grundsätzlich entscheiden, wie die Sicherheitsrisiken dieser Forschung minimiert werden sollen.“ www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr2/ silja-voeneky Prof. Dr. Silja Vöneky ist seit 2010 Professorin für Öffentliches Recht, Völker- recht, Rechtsvergleichung und Rechtsethik an der Uni- versität Freiburg. 2009 wur- de sie zum Thema „Recht, Moral und Ethik: Grundlagen und Grenzen demokratischer Legitimation für Ethikgremien“ an der Universität Heidelberg habilitiert. Von 2005 bis 2011 leitete sie die Forschungs- gruppe „Demokratische Legitimation ethischer Ent- scheidungen – Ethik und Recht im Bereich der Bio- technologie und modernen Medizin“ am Max-Planck- Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Sie ist seit 2012 Mitglied im Vorstand des Kompetenz- netzwerks für das Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE) der Universität Freiburg. 2012 ernannte die Bundesregierung sie zum Mitglied des Deutschen Ethik- rats. Foto: Deutscher Ethikrat „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber die wesentlichen grundrechtsrelevanten Fragen regeln soll“ 35

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